ALLGEMEINE AUFTRAGSBEDINGUNGEN FÜR ÜBERSETZER
Es gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Übersetzer
gemäß den Empfehlungen des BDÜ (Bundesverbandes der Dolmetscher
und Übersetzer e.V.):
1. Geltungsbereich
(1) Diese Auftragsbedingungen gelten für Verträge zwischen dem
Übersetzer und seinem Auftraggeber, soweit nicht etwas anderes
ausdrücklich vereinbart oder gesetzlich unabdingbar vorgeschrieben
ist.
(2) Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers sind für den
Übersetzer nur verbindlich, wenn er sie ausdrücklich anerkannt
hat.
2. Umfang des Übersetzungsauftrags
Die Übersetzung wird nach den Grundsätzen ordnungsgemäßer
Berufsausübung sorgfältig ausgeführt. Der Auftraggeber erhält die
vertraglich vereinbarte Ausfertigung der Übersetzung.
3. Mitwirkungs- und Aufklärungspflicht des Auftraggebers
(1) Der Auftraggeber hat den Übersetzer rechtzeitig über
gewünschte Ausführungsformen der Übersetzung zu unterrichten
(Verwendungszweck, Lieferung auf Datenträgern, Anzahl der
Ausfertigungen, Druckreife, äußere Form der Übersetzung etc.). Ist
die Übersetzung für den Druck bestimmt, überlässt der Auftraggeber
dem Übersetzer einen Korrekturabzug rechtzeitig vor Drucklegung,
sodass der Übersetzer eventuelle Fehler beseitigen kann. Namen und
Zahlen sind vom Auftraggeber zu überprüfen.
(2) Informationen und Unterlagen, die zur Erstellung der
Übersetzung notwendig sind, stellt der Auftraggeber dem Übersetzer
bei Erteilung des Auftrags zur Verfügung (Terminologie des
Auftraggebers, Abbildungen, Zeichnungen, Tabellen, Abkürzungen,
interne Begriffe etc.).
(3) Fehler und Verzögerungen, die sich aus der mangelnden oder
verzögerten Lieferung von Informationsmaterial und Anweisungen
ergeben, gehen nicht zu Lasten des Übersetzers.
(4) Der Auftraggeber übernimmt die Haftung für die Rechte an einem
Text und stellt sicher, dass eine Übersetzung angefertigt werden
darf. Von entsprechenden Ansprüchen Dritter stellt er den
Übersetzer frei.
4. Rechte des Auftraggebers bei Mängeln
(1) Der Übersetzer behält sich das Recht auf Mängelbeseitigung
vor. Der Auftraggeber hat zunächst nur Anspruch auf Beseitigung
von möglichen in der Übersetzung enthaltenen Mängeln.
(2) Der Anspruch auf Mängelbeseitigung muss vom Auftraggeber unter
genauer Angabe des Mangels geltend gemacht werden.
(3) Beseitigt der Übersetzer die geltend gemachten Mängel nicht
innerhalb einer angemessenen Frist oder lehnt er die
Mängelbeseitigung ab oder ist die Mängelbeseitigung als
gescheitert anzusehen, so kann der Auftraggeber nach Anhörung des
Auftragnehmers auf dessen Kosten die Mängel durch einen anderen
Übersetzer beseitigen lassen oder wahlweise die Herabsetzung der
Vergütung verlangen oder vom Vertrag zurücktreten. Die
Mängelbeseitigung gilt als gescheitert, wenn auch nach mehreren
Nachbesserungsversuchen die Übersetzung weiterhin Mängel aufweist.
5. Haftung
(1) Der Übersetzer haftet bei grober Fahrlässigkeit und Vorsatz.
Nicht als grobe Fahrlässigkeit einzustufen sind Schäden, die durch
Computerausfälle und Übertragungsstörungen bei E-Mail-Versendung
oder durch Viren verursacht worden sind. Der Übersetzer trifft
durch Anti-Virus-Software hiergegen Vorkehrungen. Die Haftung bei
leichter Fahrlässigkeit gilt ausschließlich im Falle der
Verletzung von Hauptpflichten.
(2) Der Anspruch des Auftraggebers gegen den Übersetzer auf Ersatz
eines nach Nr. 5 (1) Satz 4 verursachten Schadens wird auf 5.000
EUR begrenzt; im Einzelfall ist die ausdrückliche Vereinbarung
eines höheren Schadensersatzanspruchs möglich.
(3) Der Ausschluss oder die Begrenzung der Haftung nach Nr. 5 (1)
und (2) gilt nicht für Schäden eines Verbrauchers aus der
Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
(4) Ansprüche des Auftraggebers gegen den Übersetzer wegen Mängeln
der Übersetzung (§ 634a BGB) verjähren, sofern nicht Arglist
vorliegt, in einem Jahr seit der Abnahme der Übersetzung.
(5) Die Haftung für Mangelfolgeschäden ist entgegen § 634a BGB auf
die gesetzliche Verjährungsfrist beschränkt. Hiervon bleibt § 202
Abs. 1 BGB unberührt.
6. Berufsgeheimnis
Der Übersetzer verpflichtet sich, Stillschweigen über alle
Tatsachen zu bewahren, die ihm im Zusammenhang mit einer Tätigkeit
für den Auftraggeber bekannt werden.
7. Mitwirkung Dritter
(1) Der Übersetzer ist berechtigt, zur Ausführung des Auftrags
Mitarbeiter oder fachkundige Dritte heranzuziehen.
(2) Bei Heranziehung von fachkundigen Dritten hat der Übersetzer
dafür zu sorgen, dass sich diese zur Verschwiegenheit entsprechend
Nr. 6. verpflichten.
8. Vergütung
(1) Die Rechnungen des Übersetzers sind fällig und zahlbar ohne
Abzug innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum.
(2) Alle Preise verstehen sich netto zuzüglich der gesetzlichen
Umsatzsteuer.
(3) Der Übersetzer hat neben dem vereinbarten Honorar Anspruch auf
die Erstattung der tatsächlich angefallenen und mit dem
Auftraggeber abgestimmten Aufwendungen. In allen Fällen wird die
Mehrwertsteuer, soweit gesetzlich notwendig, zusätzlich berechnet.
Der Übersetzer kann bei umfangreichen Übersetzungen einen
angemessenen Vorschuss verlangen. Der Übersetzer kann mit dem
Auftraggeber vorher schriftlich vereinbaren, dass die Übergabe
seiner Arbeit von der vorherigen Zahlung seines vollen Honorars
abhängig ist.
(4) Ist die Höhe des Honorars nicht vereinbart, so ist eine nach
Art und Schwierigkeit angemessene und übliche Vergütung
geschuldet. Diese unterschreitet die jeweils geltenden Sätze des
Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetzes (JVEG) nicht.
9. Eigentumsvorbehalt und Urheberrecht
(1) Die Übersetzung bleibt bis zur vollständigen Bezahlung
Eigentum des Übersetzers. Bis dahin hat der Auftraggeber kein
Nutzungsrecht.
(2) Der Übersetzer behält sich ein etwa entstandenes Urheberrecht
vor.
10. Rücktrittsrecht
Soweit die Erteilung des Übersetzungsauftrags darauf beruht, dass
der Übersetzer die Anfertigung von Übersetzungen im Internet
angeboten hat, verzichtet der Auftraggeber auf sein möglicherweise
bestehendes Widerrufsrecht für den Fall, dass der Übersetzer mit
der Übersetzungsarbeit begonnen und den Auftraggeber hiervon
verständigt hat.
11. Anwendbares Recht
(1) Für den Auftrag und alle sich daraus ergebenden Ansprüche gilt
deutsches Recht.
(2) Erfüllungsort ist der Wohnsitz des Übersetzers oder der Sitz
seiner beruflichen Niederlassung.
(3) Gerichtsstand ist der Erfüllungsort.
(4) Die Vertragssprache ist Deutsch.
12. Salvatorische Klausel
Die Wirksamkeit dieser Auftragsbedingungen wird durch die
Nichtigkeit oder Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen nicht
berührt. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine gültige zu
ersetzen, die dem wirtschaftlichen Ergebnis bzw. dem angestrebten
Zweck möglichst nahe kommt.
13. Änderungen und Ergänzungen
Änderungen und Ergänzungen dieser AGB sind nur gültig, wenn sie
schriftlich vereinbart worden sind. Dies gilt auch für die
Änderung des Schriftformerfordernisses selbst.